Skip to main content

Abrechnung und Honorar

Wir legen Wert auf die transparente Gestaltung unserer Honorarberechnung. Dazu erfassen wir für alle ausgeführten Arbeiten die in der Kanzlei anfallenden Aufwände nach Anwalts-, IP-Professional-  und Administrationsstunden. Die kleinste erfassbare Zeiteinheit sind 0,1 Stunden, also 6 Minuten. Auf diese Weise stellen wir einerseits die Effizienz unserer Struktur sicher, indem wir aufwändige Abläufe identifizieren und gegebenenfalls optimieren. Andererseits gewährleisten wir damit, dass jeder Vorgang die angemessene Aufmerksamkeit in der Kanzlei erhält. Wir erheben keine Pauschalbeträge für administrative Tätigkeiten wie beispielsweise die formale Einreichung von Patentanmeldungen, Markenanmeldungen oder die Beauftragung ausländischer Kollegen. Vielmehr erfassen wir auch in diesen Fällen die damit konkret verbundenen zeitlichen Aufwände.

Diese Herangehensweise bietet unter anderem für den Mandanten den Vorteil, dass er durch seine effiziente Unterstützung zu einer kostengünstigen Abwicklung beitragen kann.