PHILOSOPHIE

Wie wir unsere Arbeit verstehen

Wir sind Partner und Begleiter unserer Mandanten in allen Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz. Grundsatz unseres Handelns ist pro-aktive Betreuung. Wir legen deswegen Wert darauf, das Geschäftsmodell, die organisatorische Struktur und die mittel- und langfristige Strategie unserer Mandanten zu verstehen. Aus der kontinuierlichen Begleitung unserer Mandanten leiten wir dann konkrete Maßnahmen zur optimalen Unterstützung ab. Denn unserer Erfahrung nach werden regelmäßig Handlungsbedarfe erst im direkten Austausch zwischen Anwalt und Mandant identifiziert. Wir beschränken uns nicht darauf, lediglich auf akut auftretende Problemstellungen zu reagieren, sondern wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten eine Schutzrechtsstrategie und leiten daraus gemeinsam konkrete Aktionen ab. Technologische Kompetenz bringen wir entweder mit oder akquirieren sie dort, wo sie erforderlich ist. Aufträge, die wir nicht seriös bearbeiten können, lehnen wir ab. Wir sind flexibel – das heißt, wir zwingen niemandem unsere Abläufe auf, sondern wir richten uns nach den Anforderungen unserer Mandanten – in der Wahl der Kommunikationswege, im persönlichen Austausch wie auch in Fragen der Honorarabrechnung. Und wir wollen nicht zuletzt, dass Ihnen wie auch uns die Zusammenarbeit Freude bereitet. Denn wir glauben, dass nicht Mühe belohnt wird, sondern Leistung. Und Leistung entsteht aus dem Engagement, das aus Begeisterung erwächst.

 

Abrechnung und Honorar

Wir legen Wert auf die transparente Gestaltung unserer Honorarberechnung. Dazu erfassen wir für alle ausgeführten Arbeiten die in der Kanzlei anfallenden Aufwände nach Anwalts-, IP-Professional-  und Administrationsstunden. Die kleinste erfassbare Zeiteinheit sind 0,1 Stunden, also 6 Minuten. Auf diese Weise stellen wir einerseits die Effizienz unserer Struktur sicher, indem wir aufwändige Abläufe identifizieren und gegebenenfalls optimieren. Andererseits gewährleisten wir damit, dass jeder Vorgang die angemessene Aufmerksamkeit in der Kanzlei erhält. Wir erheben keine Pauschalbeträge für administrative Tätigkeiten wie beispielsweise die formale Einreichung von Patentanmeldungen, Markenanmeldungen oder die Beauftragung ausländischer Kollegen. Vielmehr erfassen wir auch in diesen Fällen die damit konkret verbundenen zeitlichen Aufwände.

 

Diese Herangehensweise bietet unter anderem für den Mandanten den Vorteil, dass er durch seine effiziente Unterstützung zu einer kostengünstigen Abwicklung beitragen kann.

 

Case-Team-Ansatz und Of Counsels

15 Jahre Erfahrung im Gewerblichen Rechtsschutz haben uns gelehrt, dass sich optimale Ergebnisse nicht dadurch erreichen lassen, dass ein einsamer Anwalt über dem Fall brütet. Optimale Ergebnisse werden im Dialog erarbeitet. Deswegen bilden wir dort, wo wir es als erforderlich ansehen, ein „Case Team“ aus zwei Anwälten, die mit dem Fall und der zugrunde liegenden technischen und rechtlichen Thematik vertraut sind. Beide  Anwälte sind zu jedem Zeitpunkt über die aktuelle Entwicklung des Falles informiert. Deswegen sind wir

 

  • schnell
  • kompetent
  • verlässlich.

 

Das Team wird aus den technisch und rechtlich für den jeweiligen Fall geeignetsten Anwälten gebildet. Dadurch erreichen wir, dass nicht ein einzelner gegebenenfalls überlasteter Leistungsträger aufgrund seiner Kompetenz mit weiterer für ihn praktisch nicht mehr seriös leistbarer Arbeit belastet wird, sondern dass jeder Aspekt des Falles betrachtet werden kann und dass der Fall für Sie in optimaler Weise abgewickelt wird. Gerne setzen wir für diese Aufgaben – in der Regel im Team mit Patentanwalt Raunecker - unsere „Of Counsels“ ein. Bei den „Of Counsels“ handelt es sich um erfahrene Patentanwaltskollegen, die fallbezogen mit uns kooperieren und die die Möglichkeit haben, dem jeweils aktuellen Fall die erforderliche Aufmerksamkeit zu widmen. Wir tragen dafür Sorge, dass keiner unserer Of Counsels parallel mehr als eine begrenzte Anzahl von Fällen für uns mitbearbeitet.  Denn auch der kompetenteste Anwalt macht dann, wenn der Druck zu groß wird, Fehler. Diese Situation wollen wir bei Raunecker Patent nicht zulassen.